Aktuelle Corona-Regeln

01.03.2023

Wichtige Mitteilung

 

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Angehörige, liebe Besucherinnen und Besucher,

 

über die gesamte Zeit der Corona-Pandemie unterlagen die Besuche bei Ihren Angehörigen unterschiedlichen, an das jeweils aktuelle Infektionsgeschehen angepassten Regeln. Basis hierfür waren die Regelungen des Infektionsschutzgesetztes, der Corona-Schutzverordnung und der Corona-Allgemeinverfügung Einrichtungen.

 

Die Corona Schutzverordnung sowie die Corona-Allgemeinverfügung Einrichtungen laufen zum 01.03.2023 aus. Somit entfällt ein Großteil der Ihnen bekannten Regeln.

 

Lediglich einzelne Vorschriften aus dem Infektionsschutzgesetz bleiben bestehen. Dazu gehört, dass Besucher der Einrichtungen gemäß §28b IfSG beim Betreten der Einrichtung und während des Besuchs eine FFP2-Maske tragen müssen. Diese wird Ihnen durch unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung gestellt.

 

Die Pflicht zur Corona-Testung vor Betreten der Einrichtung entfällt. Entsprechend werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieses auch nicht mehr kontrollieren. Dennoch möchten wir Sie bitten, weiter verantwortungsbewusst mit Ihrem Besuch in der Einrichtung umzugehen und sich zuvor mit einem Selbsttest oder in einem Testzentrum zu testen.

 

Im Sinne auch Ihrer Angehörigen gehen wir davon aus, dass Sie im Falle eines positiven Testergebnisses freiwillig die Einrichtung nicht betreten.

 

Die Gesundheit Aller hat weiterhin höchste Priorität! Deshalb: Bitte wirken Sie weiterhin aktiv mit. Wir haben hier noch einmal zusammengefasst, was uns bei Ihrem Besuch in der Einrichtung wichtig ist.

  

Herzlichen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mitarbeit.

 

Verbund katholischer Altenhilfe Paderborn e.V. (VKA)

Was Sie für Ihren Besuch in unseren Einrichtungen beachten müssen.

Zum Verbund VKA