VKA teilt Stellungnahme des VKAD zum PNOG

24.06.2026

VKA teilt Stellungnahme des VKAD

Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) gefährdet Versorgungssicherheit

Mit dem geplanten Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) will die Bundesregierung die Finanzlage der Pflegeversicherung stabilisieren. Nach dem aktuellen Referentenentwurf sollen tarifliche Lohnsteigerungen in der Pflege von 2027 bis 2030 nur noch eingeschränkt refinanziert werden. Die Kabinettsbefassung war für den 24. Juni 2026 vorgesehen. Nun wird sie voraussichtlich auf den Juli verschoben. Ein konkreter Termin ist derzeit noch nicht verlässlich bestätigt.

 

Kritikpunkte des VKAD

Der VKAD kritisiert diese Regelung deutlich, weil eine Begrenzung der Refinanzierung die Kosten in die Verantwortung der Träger verschiebt. Werden steigende Personalkosten nicht vollständig ausgeglichen, entsteht eine Finanzierungslücke zwischen den tatsächlichen Personalkosten und den Vergütungen, die Einrichtungen und Dienste erhalten. Den Einrichtungen und Diensten fehlen so die Mittel für den laufenden Betrieb. Für die Langzeitpflege ist das besonders schwerwiegend, weil Pflege, Betreuung und Hauswirtschaft wesentlich durch Personal erbracht werden. Eine begrenzte Refinanzierung tariflicher Löhne trifft deshalb nicht nur das wirtschaftliche Fundament der Träger, sondern auch die Verlässlichkeit der Versorgung pflegebedürftiger Menschen.

 

Kernaussage des VKAD

Barbara Dietrich-Schleicher, Vorsitzende des VKAD, erklärt:

„Die Politik macht klare Vorgaben zur Personalausstattung und zur Qualität der Versorgung. Gleichzeitig soll die Refinanzierung der dafür notwendigen Löhne eingeschränkt werden. Das passt nicht zusammen. Pflegedienste und -einrichtungen können nicht dauerhaft unterhalb ihrer Kosten arbeiten. Ohne auskömmliche Refinanzierung der Tariflöhne können tarifgebundene freigemeinnützige Pflegeanbieter ihren Versorgungsauftrag nicht erfüllen. Die Folgen sind weniger ambulante Touren, weniger verfügbare Plätze und wachsende Versorgungslücken. Die Bundesregierung sendet zudem ein fatales Signal an Menschen, die für den Pflegeberuf gewonnen werden sollen. Die erzielten Fortschritte bei der Personalgewinnung werden so leichtfertig aufs Spiel gesetzt. Einsparungen mit Weitsicht beginnen nicht beim Rotstift an den Tariflöhnen.“

 

Auswirkungen auf unsere Einrichtungen und Dienste

Katholische Träger zahlen nach den Arbeitsvertragsrichtlinien der Caritas oder vergleichbaren tariflichen Regelungen, die sich an dem TVöD ausrichten. Werden Tarifsteigerungen künftig nicht mehr vollständig refinanziert, geraten viele Einrichtungen finanziell unter Druck. Einrichtungen, die nach TVöD zahlen (z. B. kommunale Einrichtungen) bekommen das Defizit, das durch diese Regelung entsteht, am Ende von der Kommune ausgeglichen. Dieser Ausgleich fehlt bei katholischen Einrichtungen. Dadurch werden ihre wirtschaftlichen Handlungsmöglichkeiten zusätzlich eingeschränkt.

 

VKA teilt Stellungnahme des VKAD zum PNOG

„Wir als VKA unterstützen die Stellungnahme des VKAD ausdrücklich. Gute Pflege braucht faire Bezahlung. Nur wenn die Bezahlung vollständig refinanziert wird, können unsere Einrichtungen und Dienste ihren Versorgungsauftrag verlässlich erfüllen“, sagt VKA-Vorstand Timo Halbe.

 

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