VKA unterstützt Stellungnahme des VKAD
01.10.2025
VKA unterstützt Stellungnahme des VKAD
Pflegegrad 1 bleibt unverzichtbar
Die Bundesregierung erwägt aktuell, den Pflegegrad 1 abzuschaffen, um finanzielle Lücken in der Pflegeversicherung zu schließen. Wir als VKA unterstützen die Stellungnahme des VKAD ausdrücklich und erläutern, warum der Pflegegrad 1 für Betroffene und für unsere Einrichtungen und Dienste unverzichtbar ist.
Kernaussage des VKAD
Barbara Dietrich-Schleicher, Vorsitzende des VKAD, erklärt:
„Die Pflegeversicherung braucht dringend eine Reform, jedoch nicht auf dem Rücken der Betroffenen. Gerade der Pflegegrad 1 bietet wichtige Hilfen für Menschen mit beginnenden körperlichen oder demenziellen Einschränkungen. Der monatliche Entlastungsbetrag von 131 Euro kann für unterstützende Leistungen genutzt werden, hinzu kommen Zuschüsse für Wohnungsumbauten oder Notrufsysteme. Eine Abschaffung würde die Bemühungen, Menschen in ihrer Häuslichkeit zu halten, konterkarieren.“
Der VKAD kritisiert zudem, dass die Bundesregierung vorhandene Vorschläge zur Finanzierung der Pflegeversicherung, wie die Herausnahme versicherungsfremder Leistungen, bislang nicht ernsthaft prüft. Stattdessen droht die Belastung der Betroffenen durch den Wegfall des Pflegegrades 1.
Warum der Pflegegrad 1 für uns wichtig ist
Pflegegrad 1 ermöglicht Menschen mit ersten körperlichen oder demenziellen Einschränkungen konkrete Unterstützung im Alltag. Diese Leistungen helfen Betroffenen, länger selbstständig in der eigenen Wohnung zu leben, und entlasten Angehörige. Eine Abschaffung dieser Hilfen würde die Selbstständigkeit der Betroffenen direkt beeinträchtigen. Außerdem steigt der Bedarf an intensiver Pflege schneller, was sowohl Betroffene und Angehörige als auch stationäre Einrichtungen, Tagespflegen und Mobile Dienste stärker belastet.
Auswirkungen auf unsere Einrichtungen und Dienste
Mit unseren stationäre Pflegeeinrichtungen, Tagespflegen und Mobilen Pflegediensten sehen wir den Pflegegrad 1 als zentralen Baustein. Eine Abschaffung führt zu weitreichenden Herausforderungen in allen Formen der Versorgung:
- Stationäre Einrichtungen: Ohne frühzeitige Hilfen kommen Menschen schneller in stationäre Angebote, was Personal und Organisation stärker beansprucht.
- Tagespflegen: Reduzierte Nutzung durch Wegfall von Zuschüssen kann die Auslastung und Finanzierbarkeit gefährden.
- Mobile Dienste: Der Bedarf an intensiverer Pflege steigt schneller, was mehr Kapazität und Koordination erfordert.
Eine Abschaffung würde somit sowohl die Selbstständigkeit der Betroffenen als auch die Arbeitsbelastung und Budgets unserer Einrichtungen und Dienste erhöhen.
Unsere Position
„Wir als VKA unterstützen die Stellungnahme des VKAD ausdrücklich. Reformen in der Pflegeversicherung müssen nachhaltig und sozial gerecht gestaltet werden – auf dem Rücken der Betroffenen darf dabei keine Lösung gefunden werden“, sagt VKA-Vorstand Timo Halbe.
Mehr zur Stellungnahme des VKAD finden Sie hier >>>
Pflegegrad 1 bleibt unverzichtbar. Reformen in der Pflegeversicherung müssen nachhaltig und sozial gerecht gestaltet werden.